2014
XVIII, 215 Seiten
Textsprache: Englisch
Regionale Integration erfordert von den Mitgliedsstaaten eines Verbundes immer auch die Abtretung oder den Zusammenschluss von Herrschaftsansprüchen, um es den regionalen Organen und Institutionen zu ermöglichen, die Zielsetzungen, die zu ihrer Entstehung beigetragen haben, auch umzusetzen. Die Mitgliedschaft Tansanias in der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) bedingt die Abtretung einiger Souveränitätsansprüche, welche in die Zuständigkeit nur eines Teils Tansanias – nämlich Sansibars – fallen.
Im vorliegenden Werk untersucht Mahadhi Juma Maalim, inwieweit die Tansanische Union, die eine doppelte Regierungsstruktur aufweist und für Sansibars alleinige Zuständigkeit für alle nicht die Union betreffenden Angelegenheiten sorgt, eine rechtliche und politische Herausforderung bezüglich der Integration Sansibars in die EAC und der Umsetzung der EAC-Bestimmungen darstellt. Der Autor stellt fest, dass die Eingliederung Sansibars in die EAC eine rechtliche und verfassungsmäßige Herausforderung darstellt, weil einige der Angelegenheiten, welche in die „alleinige Zuständigkeit“ Sansibars fallen, von der EAC geregelt werden. Auf der anderen Seite kann Sansibar, trotz seines autonomen Status innerhalb Tansanias, nicht direkt in der EAC mitwirken, da es kein unabhängiger Staat ist.
Eine kritische Analyse der Stellung und des Ausmaßes der Autonomie Sansibars innerhalb der tansanischen Verfassung und in der EAC deckt ernsthafte Schwierigkeiten bei der Integration Sansibars in die EAC im Bereich der nicht die Union betreffenden Angelegenheiten Sansibars auf. Die tansanische Unionsregierung hat weder die Befugnis, Sansibar an die EAC zu übergeben noch die Vollmacht dafür, die existierenden Gesetze und Verwaltungsstrukturen Sansibars zu verändern, um sie den EAC-Richtlinien anzugleichen. Die Studie schlägt daher einige Sonderregelungen vor, die unbedingt übernommen werden müssten, um Sansibars vollständige Eingliederung in die EAC gewährleisten zu können.